Gefördert werden innovative solarthermische Anlagen, die eine solare Deckung am Gesamtwärmebedarf eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses von mindestens 70% erreichen. Die Förderaktion umfasst Neubauten, Bestandsgebäude und Sanierungsprojekte. Neben der solarthermischen Anlage werden auch Holzheizungen oder Wärmepumpen als Zusatzheizung neben der Solarwärmeanlage gefördert.
Aktion 2016: Im Rahmen einer budgetär und zeitlich abgegrenzten Förderungsaktion werden Elektro-PKW mit einer Förderung unterstützt.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften.
Aktion 2016: Im Rahmen einer budgetär und zeitlich abgegrenzten Förderungsaktion werden Elektro-PKW mit einer Förderung unterstützt.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften, die Fahrzeuge im öffentlichen Interesse sowie zur Erfüllung gesellschaftlich sozialer Aufgaben, anschaffen (z.B. Taxis, Carsharing, Mietwagen, Fahrzeuge für Hauskrankenpflege, mobile therapeutische Dienste, Notdienste, etc.).
Förderungsinhalt: umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden. Für Projekte in Klima- und Energie-Modellregionen werden zusätzlich Mittel reserviert! Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden wird auch gefördert!
Mit dem ÖWAV-Regelblatt 516 (Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband) wurde ein österreichweiter Standard für die Ausbildung des Betriebspersonals von Biogasanlagen in Bezug auf den Nachweis der fachlichen Kenntnis geschaffen.