Aktion 2016: Im Rahmen einer budgetär und zeitlich abgegrenzten Förderungsaktion werden Elektro-PKW mit einer Förderung unterstützt.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften, die Fahrzeuge im öffentlichen Interesse sowie zur Erfüllung gesellschaftlich sozialer Aufgaben, anschaffen (z.B. Taxis, Carsharing, Mietwagen, Fahrzeuge für Hauskrankenpflege, mobile therapeutische Dienste, Notdienste, etc.).
Die Förderung beträgt 4.500 Euro pro Fahrzeug, wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 30% der Anschaffungskosten begrenzt.
Im Rahmen der Förderungsaktion stehen insgesamt 1,1 Mio. Euro zur Verfügung. Die Beantragung der Förderungsmittel erfolgt in zwei Schritten:
Schritt 1 – Registrierung: damit reservieren Sie die Förderung für Ihre Fahrzeuge. Registrierungen sind bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets aber längstens bis 31.12.2016 möglich. Pro Registrierung können Förderungsmittel für bis zu 10 Fahrzeuge reserviert werden.
Schritt 2 – Antragstellung: Nach Kauf und Zulassung der Fahrzeuge aber spätestens 16 Wochen nach Registrierung reichen Sie Ihre Antragsunterlagen online ein.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/