- Investförderung für Private/Gewerbebetriebe (bis 5 kWp)
- Investförderung für Land-/Forstwirtschaft (5-30 kWp)
Investförderung für Private/Gewerbebetriebe/Vereine
Förderstart: 23. Februar 2016 (Förderende 14. Dezember 2016)
Förderbudget: 8,5 Millionen Euro
Förderpauschale:
- 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
- 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung; spätestens jedoch bis 8. März 2017 (wenn Registrierung am 14. Dezember 2016 erfolgte)
Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Person; max. 30 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen
Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen (nicht aber am selben Standort)
Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden (außer die zweite Förderstelle negiert eine Anschlussförderung).
Weiterhin sind nur 5 kWp einer Anlage förderbar. Erweiterung von bestehenden Anlagen werden nicht gefördert.
Errichtung der Anlage erst nach erfolgter Registrierung – ansonsten Verlust der Förderung.
Den ausführlichen Förderleitfaden findet man hier www.pvaustria.at/wp-content/uploads/Leitfaden-PV-Anlagen-2016.pdf bzw. auf der Förderhomepage www.pv.klimafonds.gv.at.