klimafondslogoDie PV-Förderungen des Klima- und Energiefonds wurden gestartet. Die Förderungen aus dem letzten Jahr wurden im Wesentlichen beibehalten:

  • Investförderung für Private/Betriebe (bis 5 kWp)
  • Investförderung für Land-/Forstwirtschaft

Investförderung für Private/Gewerbebetriebe/Vereine

Förderpauschale Einzelanlagen 

  • 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
  • 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)

Förderpauschale Gemeinschaftsanlagen 

  • 200 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (pro Antrag, max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
  • 300 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (pro Antrag, max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)

Förderbudget: 8 Millionen Euro 

Förderende: 30. November 2017

Weg zur Förderung 

  1. Planen Sie Ihre Anlage mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt.
  2. Registrierung (1. Schritt): Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.
  3. Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen nach der Registrierung abgerechnet, erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.
  4. Antragstellung (2. Schritt)

Wichtiges zur Förderung

  • Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung; spätestens jedoch bis 8. März 2018 (wenn Registrierung am 30. November 2017 erfolgte)
  • Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Person; max. 30 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen.
  • Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen (nicht aber am selben Standort)
  • Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden (außer die zweite Förderstelle negiert eine Anschlussförderung)
  • Nur 5 kWp einer Anlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert.
  • Erweiterungen von bestehenden Anlagen werden nicht gefördert.
  • Errichtung der Anlage erst nach erfolgter Registrierung – ansonsten Verlust der Förderung.

Den ausführlichen Förderleitfaden finden Sie hier. Alle Informationen zur Förderung sowie das immer aktuell noch vorhandene Förderbudget finden Sie unter www.pv.klimafonds.gv.at.