Die PV-Förderungen des Klima- und Energiefonds wurden gestartet. Die Förderungen aus dem letzten Jahr wurden im Wesentlichen beibehalten:
- Investförderung für Private/Betriebe (bis 5 kWp)
- Investförderung für Land-/Forstwirtschaft
Investförderung für Private/Gewerbebetriebe/Vereine
Förderpauschale Einzelanlagen
- 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
- 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
Förderpauschale Gemeinschaftsanlagen
- 200 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (pro Antrag, max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
- 300 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (pro Antrag, max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
Förderbudget: 8 Millionen Euro
Förderende: 30. November 2017
Weg zur Förderung
- Planen Sie Ihre Anlage mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt.
- Registrierung (1. Schritt): Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.
- Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen nach der Registrierung abgerechnet, erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.
- Antragstellung (2. Schritt)
Wichtiges zur Förderung
- Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung; spätestens jedoch bis 8. März 2018 (wenn Registrierung am 30. November 2017 erfolgte)
- Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Person; max. 30 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen.
- Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen (nicht aber am selben Standort)
- Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden (außer die zweite Förderstelle negiert eine Anschlussförderung)
- Nur 5 kWp einer Anlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert.
- Erweiterungen von bestehenden Anlagen werden nicht gefördert.
- Errichtung der Anlage erst nach erfolgter Registrierung – ansonsten Verlust der Förderung.
Den ausführlichen Förderleitfaden finden Sie hier. Alle Informationen zur Förderung sowie das immer aktuell noch vorhandene Förderbudget finden Sie unter www.pv.klimafonds.gv.at.